Wir prüfen alle Typen von Krane
Ob es sich um Mobile oder Stationäre Krane handelt, jeder Kran muss laut den unten angegebenen Vorschriften einer UVV Kran Prüfung unterzogen werden.
Wir prüfen auch Mann- und Maschinenkörbe.
ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 1, 52, 54
DGUV Grundsatz 309-001 DGUV Regel 100-500, DGUV Regel 113-015
Tabelle 1 Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für bestimmte Krane | ||
Tabelle 1 nach BetrSichV | ||
Kran | Prüfung nach der Montage, Installation und vor der ersten Inbetriebnahme | Wiederkehrende Prüfung |
Laufkatzen | Prüfsachverständiger | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
Ausleger- und Drehkrane | Prüfsachverständiger | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
Derrickkrane | Prüfung entfällt wegen § 14 Absatz 1 Satz 3 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre durch einen Prüfsachverständigen |
Brückenkrane, Wandlaufkrane | Prüfsachverständiger | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
Portalkrane | Prüfsachverständiger | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 7 |
Schwenkarmkrane | Prüfsachverständiger | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 8 |
Turmdrehkrane | zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre, im 14. und 16. Betriebsjahr und danach mindestens jährlich durch einen Prüfsachverständigen |
fahrbare Turmdrehkrane (Auto-Turmdrehkrane) mit luftbereiftem und angetriebenem Unterwagen; die Fahrbewegungen werden von einer Fahrerkabine im Unterwagen und die Kranbewegungen von einer Krankabine aus gesteuert, die im oder am Turm angeordnet ist | Prüfung entfällt wegen § 14 Absatz 1 Satz 3 | mindestens halbjährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre, im 14. und 16. Betriebsjahr und danach mindestens jährlich durch einen Prüfsachverständigen |
Fahrzeugkrane | Prüfung entfällt wegen § 14 Absatz 1 Satz 3 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre, im 13. Betriebsjahr und danach mindestens jährlich durch einen Prüfsachverständigen |
Lkw-Ladekrane a) Grundsätzlich b) mit mehr als 300 kNm Lastmoment oder mit mehr als 15 m Auslegerlänge | Prüfung entfällt wegen § 14 Absatz 1 Satz 3 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre, im 13. Betriebsjahr und danach mindestens jährlich durch einen Prüfsachverständigen |
Lkw-Anbaukrane | Prüfung entfällt wegen § 14 Absatz 1 Satz 3 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 und mindestens alle 4 Betriebsjahre durch einen Prüfsachverständigen |
Schwimm- und Offshorekrane | Prüfsachverständiger, falls Einbau oder Aufbau vor Ort erfolge | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
Kabelkrane | Prüfung entfällt wegen § 14 Absatz 1 Satz 3 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
Tabelle 2 Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für bestimmte Krane | ||
Tabelle 2 nach BetrSichV | ||
Kran | Prüfung nach der Montage, Installation und vor der ersten Inbetriebnahme | Wiederkehrende Prüfung |
handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane > 1 t Tragfähigkeit | Prüfsachverständiger | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane ≤ 1 t Tragfähigkeit | Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 | mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 |
Sie haben sicherlich nicht nur einen Kran für eine UVV Prüfung sondern ganz sicher noch mehrere prüfpflichtige Arbeitsgeräte und Werkzeuge.
Bei einem Vororttermin ermitteln wir mit Ihnen alle prüfpflichtigen Arbeitsgeräte und Sie bekommen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes persönliches Angebot. Dieser Service ist natürlich für Sie kostenlos.