Wir prüfen Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen, Fahrzeugbühnen
in allen Ausführungen.
Jede Bühne muss laut der unten angegebenen Vorschriften UVV geprüft werden.
ArbSchG, die BetrSichV, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-004
Sie haben sicherlich nicht nur eine Bühne zu prüfen sondern ganz sicher noch mehrere prüfpflichtige Arbeitsgeräte und Werkzeuge.
Bei einem Vororttermin ermitteln wir mit Ihnen alle prüfpflichtigen Arbeitsgeräte und Sie bekommen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes persönliches Angebot. Dieser Service ist natürlich für Sie kostenlos.