Jeder ( fast jeder ) kennt das Wort UVV / UVV Prüfung, aber wer weiß schon was dahinter steckt.
Nachfolgend finden Sie einige Erläuterungen zu diesem Thema.
Die UVV ist eine Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Heute heißen die Vorschriften nicht mehr UVV / BGR / GUVR / BGI / BGG .... sondern haben die neue Bezeichnung DGUV Regeln ( leider teilweise nur in den BG Verzeichnissen, auf den Dokumenten stehen immer noch die alten Bezeichnungen )
Grundlage für diese BG Regeln ist die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in Verbindung mit der Richtlinie 2007/ 30 / EG. Diese Richtlinie regelt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern in der EU.
Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt im § 15 des siebten Buchs des Sozialgesetzbuches.
Die Fachaufsicht über die DGUV Regeln hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Neben den DGUV Regeln lässt das Bundesamt auch andere Organisationen "Vorschriften oder Normen zu Spezialen Sachgebieten erstellen z.B. Elektrische Prüfung nach DGUV und VDE.
Weitere Vorgaben zur UVV Prüfung sind unteranderem in der BetrSichV, ArbmittV, TRBS, VDI und En Normen geregelt.
Hierfür gibt es viele Gründe.
Im §10 der BetrSichV sind folgende Zeitpunkte für die UVV Prüfung definiert:
Bestellen Sie z.B. einen neuen Stapler immer mit gültiger UVV Prüfung und Prüfbuch.
In der DGUV 100-500 ( alt BGR 500 ) ist die jährliche UVV Prüfung beschrieben. Bei Abweichungen vom jährlichen Prüfzyklus ist dieser schriftlich zu dokumentieren. Sie müssen dafür ihre genauen Aufzeichnungen der letzten Jahre über an gefallende Mängel, Reparaturen und Instandhaltung auswerten.
Zusätzlich sind noch folgende Faktoren zu berücksichtigen:
folgende Unterlagen müssen Sie zur Prüfung bereithalten: