Beschäftigte die mit mobilen Arbeitsmitteln beschäftigt sind und hierzu einen Befähigungsnachweis haben. Staplerfahrer, Kranfahrer, Hubarbeitsbühnenfahrer, Ladungssicherungspersonal, Erdbaumaschinenfahrer
Wiederholung der wichtigen Verhaltensregeln, Änderungen beim Stand der Technik,
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Praxis.
Jährliche Sicherheitsunterweisungen / Nachunterweisung von Bedienern mobiler Arbeitsmittel
gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1